Flugplatzstatus

  • LSZX ist PPR. Download Landegesuch hier
  • Drohnenflüge innerhalb eines 5-km-Radius um LSZX sind bewilligungspflichtig. Download Drohnenflug-Gesuch hier
Besondere Einschränkungen:

aktuell keine.

  • Der Platz ist  grundsätzlich offen (wetterabhängig). Betreffend Pistenzustand im Zweifelsfall bitte vorgängig anrufen. Die Piste wird nicht aktiv von Schnee und Eis befreit.
  • Das Sekretariat ist mindestens drei Tage pro Woche besetzt. Der Flugbetriebsleiter oder ein verantwortlicher Tagesfluglehrer ist bei Flugwetter grundsätzlich vor Ort.
Flugplatz Schänis

Kontakt

Adresse:
ASSAG
Flugplatz
CH-8718 Schänis

Telefon:
055 250 50 00 (Montag bis Freitag, 08:00 - 17:00)

E-Mail:
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

  1. Betriebszeiten an Werktagen (inkl. Samstagen):
    generell HX
     
  2. Betriebszeiten an Sonntagen:

Motorflug:

  • Motorflugzeugschulung,  TMG-Schulung, Checkflüge auf/um den Flugplatz: Nicht erlaubt.
  • Starts und Landungen für Ausbildungsflüge ausserhalb der Region und auf fremden Plätzen (MF, TMG): 09:00 – SS
  • Starts und Landungen für PAX- und Touristikflüge (MF, TMG): 09:00 – SS

Segelflug:

  • Flugzeugschlepp oder Eigenstart für Schulung, Checkflüge usw. (Segelflugzeit < 40 Min): 11:00 - 12:30 und 14:00 - SS
  • Flugzeugschlepp oder Eigenstart für Leistungsflüge > 50 km: 09:00 - SS
  • Segelflugmeisterschaften: SR - SS

An folgenden Feiertagen ist Flugbetrieb nicht erlaubt: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, 25. Dezember

Prioritätensetzung

  • Wir sind ein Segelflugplatz. Entsprechend hat der Segelflug grundsätzlich Vorrang vor anderen Sparten.  Als Leistungszentrum Segelflug haben wir viel Grundschulung, aber auch viele Streckenflieger – und natürlich gibt es da auch bei uns die Zeiten, da alle gleichzeitig in die Luft wollen.
  • Selbstverständlich wissen das aber unsere Fluglehrer, und deshalb wird – weil ja jeder Tag thermisch etwas anders verläuft – am morgendlichen Briefing zusammen festgelegt, wann die Schulung Pause macht, damit die Streckenflieger möglichst die volle Schleppkapazität zur Verfügung haben.
  • Wenn man sich miteinander abspricht, funktioniert das i. d. R. sehr gut. Genügend Schleppkapazität ist vorhanden. Seit Sommer 2023 verfügen wir über drei neue Schleppflugzeuge (Bristell B23), welche bis hin zum schweren Doppelsitzer alles rausziehen können.

Briefing

  • Das tägliche Briefing findet jeweils um 9 Uhr statt. 
Von allen Piloten, die nach 9 Uhr in die Luft wollen, wird erwartet, dass sie am Briefing teilnehmen. Hier gibt es ein Meteo-, DABS-, NOTAM- und Safety-Briefing sowie latest News und – wie oben erwähnt – die wetterabhängigen Absprachen betreffend Schulungs- resp. Streckenflug-Startfenstern.

  • Sollte jemand aus “guten Gründen” erst später auf dem Platz eintreffen, dann ist es seine eigene Verantwortung, sich via Tagesfluglehrer oder C-Büro die nötigen Informationen zu beschaffen. Ein verantwortlicher Flugdienstleiter ist an den Wochenenden durch die SGL festgelegt – unter der Woche ist der Flugbetriebsleiter, der Tagesfluglehrer oder ein aus der Gruppe der Anwesenden bestimmter Pilot verantwortlich.

Lärmschutz

  • Überflüge der bebauten Gebiete – insbesondere der Ortschaften Bilten und Schänis sowie der Einfamilienhaussiedlung am Hang nordwestlich des Pistenkopfs 16 – sind für jeglichen Motorbetrieb zwingend zu meiden (siehe Voltenkarten).
  • Zudem bitten wir alle Früh-Flieger (Ballonfahrer, Modellflieger, etc.) bei der Zufahrt zum Flugplatz darauf Rücksicht zu nehmen, dass für die Bewohner des Campingplatzes kein unnötiger Lärm entsteht.

Voltengeografie und Separation

  • Aufgrund der unterschiedlichen Benutzergruppen und deren individuellen Flugwegen bzw. -höhen sollen die jeweiligen Volten möglichst genau eingehalten werden. Die Voltenkarte zeigt, wie verschachtelt die Lufträume und Volten in Schänis sind.

Flugfunk

  • Flugfunk ist aus den oben genannten Gründen grundsätzlich obligatorisch. An- und Abflug sowie Bewegungen auf dem Boden erfolgen für motorisierte Flugzeuge ausschliesslich mit Funk.
  • Das Kreuzen der Pisten (auch das Schieben des Segelflugzeuges zum Startplatz) darf ebenfalls nur mit eingeschaltetem Funk erfolgen.
  • Pflichtmeldungen für Segelflieger und E-Hängegleiter sind der Einflug in den Abkreisraum und der Beginn des Downwinds.
  • Motorflieger melden Reichenburg oder Ziegelbrücke und dann „Sector Whiskey“ (siehe Anflugkarte).

Gebühren und Bezahlmöglichkeiten

  • Die Landegebühr ist gemäss aktueller Preisliste zu bezahlen. Quittungen können nicht ausgestellt werden.
  • Bitte den Betrag im C-Büro, 1. Stock, in einem Couvert (mit allen nötigen Angaben gemäss der Vorlage) in den Briefkasten legen.
  • Eine selbständige Zahlung mit TWINT ist ebenfalls möglich. Der TWINT-QR-Code ist an der Scheibe im C-Büro angebracht. Damit wir wissen, durch wen diese Zahlung erfolgt ist, musst Du direkt in der App deine persönlichen Daten eingeben.
  • Eine Zahlung mit Kreditkarte geht auch, aber nur, wenn das C-Büro besetzt ist.
  • Solltest Du weitere Leistungen (z. B. Camping) von uns beziehen, kannst Du diese ebenfalls genau auf demselben Weg abrechnen und bezahlen.

Bei Problemen

  • Grundsätzlich im C-Büro (+41 55 250 50 00) oder beim verantwortlichen Flugdienstleiter/Tagesfluglehrer melden. Ein Flugbetriebsordner mit allen notwendigen Informationen liegt im C-Büro auf.

 

Safety first!

Auf und rund um den Flugplatz Schänis ist jederzeit mit viel Verkehr zu rechnen. Dies bedingt eine ständig hohe Aufmerksamkeit und Umsicht aller Teilnehmer - sowohl am Boden, als auch in der Luft. Gegenseitige Rücksicht ermöglicht zudem einen flüssigen Betrieb.

Die Infrastruktur in Schänis bringt es mit sich, dass die Piste vom Hangarvorplatz zum Start (und wieder zurück) überquert werden muss. Es ist unabdingbar, vor dem Queren der Piste beide Anflugsektoren - Pistenkopf 34 und 16 - visuell gut zu prüfen. Segel- und Motorflugzeuge im Anflug sind relativ schlecht hör- und sichtbar!

Aus Vorfällen und Ereignissen fliegerischer, technischer oder betrieblicher Natur können wir alle lernen. Deshalb steht den Flugbetriebsteilnehmern des Flugplatzes Schänis ein internes Meldesystem zur Verfügung.

Einsicht in die Berichte haben ausschliesslich der Safety Officer, der Cheffluglehrer sowie der Flugplatzleiter. Das Meldesystem dient in erster Linie der Lokalisierung von Problemfeldern, um mittels geeigneter Massnahmen reagieren zu können.

Dieses interne Meldesystem ersetzt nicht das Aviation Safety Reporting der EASA / des BAZL.

10. October 2025
Winterkurs mit Adi Müller und Mike Hürlimann Der Flugplatz Schäni...
Hochleistungs-Doppelsitzer Arcus M

Charter
GÖNN DIR EIN SPITZENFLUGZEUG

Bei der Alpinen Segelflugschule Schänis AG kannst Du einen (2024 frisch ausgelieferten) eigenstartfähigen Hochleistungs-Doppelsitzer Arcus M tageweise für Deine Segelflugferien im In- und Ausland chartern.

Jetzt chartern